Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung oder Kremation wird der Verstorbene mitsamt seinem Sarg dem Feuer übergeben. In Deutschland geschieht dies in Krematorien. Lediglich die Asche des Verstorbenen verbleibt dann.
Diese erhält der Bestatter daraufhin in einer Kapsel. In einer dekorativen Überurne wird die Asche beigesetzt.
Ist dies nicht bereits mit dem Sarg vor der Einäscherung geschehen, können Sie nun eine Trauerfeier in der Kapelle eines Friedhofs abhalten. Wie der Sarg bei einer Erdbestattung kann auch hier die Urne nach ihren Vorstellungen mit Blumen und Kränzen dekoriert werden. Auch die Trauerfeier können Sie individuell gestalten, zum Beispiel, was die Trauerrede, Musik oder Gebete betrifft.
Schließlich findet der Verstorbene in seiner Urne meistens entweder in einem Erdgrab oder in einer Urnenwand auf dem Friedhof seine letzte Ruhe. Die Feuerbestattung ist auch die Grundlage für weitere Bestattungsformen, wie Baumbestattungen, Seebestattungen oder anonyme Bestattungen.
Auch bei Feuerbestattungen gilt in Deutschland die Friedhofspflicht. Die Asche des Verstorbenen darf demnach nicht im Besitz von Angehörigen sein oder eigenständig verstreut werden. Stattdessen müssen die Überreste des Verstorbenen auf einer ausgewiesenen Friedhofsfläche beigesetzt werden. Dazu gehören Urnenwände auf dem Friedhofsgelände, aber auch Friedwälder und Seefriedhöfe.